Die Grabpflege wie sie den meisten Menschen bekannt und vertraut ist, wird auch als Jahrespflege bezeichnet, da sie sich wie der Name bereits andeutet über den Zeitraum eines Jahres erstreckt. Wird die Grabpflege vor Ablauf eines Pflegejahres vom Kunden nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr. Die Bepflanzungsleistungen die innerhalb des Pflegeauftrages während des Pflegejahres von der ausführenden Friedhofsgärtnerei ausgeführt werden, werden i.d. Regel vor Vertragsbeginn auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt.
Die sonstigen Leistungen die zur Instandhaltung einer Grabanlage notwendig sind, werden in einem Standardkatalog zusammengefaßt, der aus folgenden Inhalten besteht:
Zusatzwünsche, wie z.B. die Steinpflege können selbstverständlich gegen einen entsprechenden Aufpreis in die Jahrespflege mit aufgenommen werden.
Entgegen der weit verbreiteten Meinung der Verbraucher, sind die jährliche Grabpflege und die Dauergrabpflege unterschiedliche Produkte.
Im Gegensatz zur Jahrespflege erhält der Kunde durch das Angebot der Dauergrabpflege die Möglichkeit, die langjährige Pflege eines Grabes durch den Friedhofsgärtner ohne Kostensteigerung festzulegen. Ob für einen Abschnitt von 5 Jahren oder eine Zeitspanne von mehreren Jahrzehnten. Während des gesamten Zeitraumes wird das Grab genau nach den von Ihnen festgelegten Vorstellungen gepflegt.
Der Kostenrahmen für eine Dauergrabpflege richtet sich nach den von Ihnen gewünschten Leitsungen. Gezahlt wird zu Anfang der Leistung in einer Summe für die gesamte vereinbarte Dauer.
Die von Ihnen eingezahlten Gelder werden zu Ihrer Sicherheit von einem Treuhänder verwaltet, der die Erbringung der Leistung sowie deren Qualität garantiert. Die für den Großraum Köln zuständige Treuhandstelle ist die Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG, der wir als Mitgliedsbetrieb angeschlossen sind. Die Genossenschaft legt das einbezahlte Treuhandvermögen nach festgelegten Vorschriften an und verwendet die Zinsen der Geldanlage zur Deckung der steigenden Kosten. Der Friedhofsgärtner wird jährlich von der Treuhandstelle bezahlt.
Sollte der auftragsnehmende Friedhofsgärtner sein Geschäft aus bestimmten Gründen aufgeben, sucht die Treuhandstelle einen kompetenten Nachfolger. Im Gegensatz zu vielen anderen Angeboten, die dem Kunden oftmals unterbreitet werden, ist die Dauergrabpflege eine seriöse und sichere Variante zur Festlegung einer langjährigen Grabpflege.
Sprechen Sie uns einfach an, wir versorgen Sie gerne mit weiteren Informationen und unterbreiten Ihnen ein persönliches Angebot.
Friedhofsgärtnerei Zillken - Olpener Straße 376-378 - 51109 Köln - Tel.: 0221/692212 - Fax.: 0221/697634 - E-Mail: info@zillken.de
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